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Reglement der Fachorganisation
Nationale Interessengemeinschaft Pflege Radio-Onkologie Schweiz
(IG-Pflege RAO)

1. Name und Sitz der IG
Nationale Interessengemeinschaft Pflege Radio-Onkologie Schweiz (IG-Pflege RAO) Sitz der IG-Pflege RAO ist der Wohnsitzort des Präsidenten1

2. Die IG-Pflege RAO ist dem Dachverband SASRO (Scientific Association of Swiss Radiation Oncology) angegliedert
Dieses Reglement basiert auf den rechtlichen Grundlagen der SASRO-Statuten

3. Verbindung IG-Pflege RAO – SASRO
Die Verbindung der IG-Pflege RAO mit der SASRO wird durch eine Vertretung aus dem Vorstand der IG im Exekutivkomitee der SASRO sichergestellt. Diese Vertretung wird durch die Vorstandsmitglieder der IG vorgeschlagen. Die Wahl findet alle 2 Jahre am SASRO-Jahreskongress/Jahrestreffen der IG statt

Aufgaben des IG-Vertreters:

  • Vertretung der Interessen der IG in der SASRO
  • Informationsaustausch IG-SASRO / SASRO-IG
  • Information der aufgelisteten IG-Mitglieder

4. Offizielle Sprachen
Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch

5. Ziele

  • Erfahrungs- und Informationen-Austausch unter Pflegefachpersonen
  • Förderung der Pflegequalität
  • Erarbeitung von spezifischen Fachthemen, nationalen Standards und evidenzbasierten Pflegerichtlinien
  • Verknüpfung von Schweizer Radio-Onkologie Zentren und Intesivierung der Zusammenarbeit
  • Teilnahme an Pflegeforschungen (Zustimmung des Vorstandes)
  • Publikation von Artikeln in Fachzeitschriften (Zustimmung des Vorstandes)
  • Vermittlung von Fachwissen für Pflegefachpersonen
  • Kontakte mit nationalen und internationalen Interessens- und Arbeitsgruppen

6. Mitglieder

6.1. IG-Mitglieder

  • Diplomierte Pflegefachpersonen, die an einem Fachaustausch interessiert sind
  • An- und Abmeldung: erfolgt schriftlich und kostenlos beim Sekretariat. Ungültige Mailadressen werden automatisch gelöscht
  • Wahlrecht der Mitglieder: Die aufgelisteten IG-Mitglieder können am Jahrestreffen ihre Stimme abgeben

6.2. SASRO-Mitglieder

  • Eine Mitgliedschaft bei der SASRO benötigt eine zusätzliche Einschreibung bei der SASRO
  • SASRO-Mitglieder stimmen an der Generalversammlung der SASRO ab und sind Mitglieder der IG. Sie geben ebenfalls ihre Stimme am Jahrestreffen ab

7. Organisation der IG-Pflege RAO

7.1. IG-Jahrestreffen
Das IG-Jahrestreffen bildet das oberste Organ der IG. Im Prinzip findet das Jahrestreffen am SASRO-Kongress statt

7.2. Vorstand

  • Der Vorstand besteht ausschliesslich aus Pflegefachpersonen, die radio-onkologische Patienten betreuen
  • Vorstandsmitglieder sollen Mitglieder der SASRO sein
  • Jedes Zentrum kann durch 1 - 2 Personen vertreten werden
  • Die Beteiligung am Vorstandstreffen ist verbindlich
  • Entscheidungen werden vom Vorstand getrofffen, wobei mindestens die Hälfte der Mitgliderzentren bei Abstimmungen anwesend sein muss
  • Eine bevostehende Abstimmung muss in der Traktandenliste des Vorstandstreffens angekündigt werden
  • Jedes vertretene Zentrum hat eine Stimme. Gültig ist der Mehrheisentscheid
  • Es finden 3 - 4 Treffen pro Jahr statt (inklusive SASRO-Kongress). Der Ort des Treffens kann variieren
  • Das Protokoll des Treffens wird von einem Vorstandsmitglied verfasst
  • Neue Vorstandsmitglieder werden durch den Vorstand gewählt aufgrund einer schriftlichen Anfrage

7.3 Aufgaben des Vorstandes

  • Sicherstellung der Ziele (cf. Seite 1)
  • Organisation des SASRO-Kongresses für Pflegefachpersonen in Zusammenarbeit mit der SASRO und dem gastgebenden Zentrum

7.4 Präsident
Der Präsident wird aus dem Vorstand am Jahrestreffen für 2 Jahre von den aufgelisteten Mitgliedern gewählt. Wiederwahl ist möglich.

7.4.1 Aufgaben des Präsidenten 

  • Offizielle Ansprechsperson gegenüber Dritten
  • Vertretung der IG und des Vorstandes
  • Vorsitz bei Vorstandstreffen und Mitgliederversammlungen
  • Kontakte zu nationalen und internationalen Interessens- und Arbeitsgruppen
  • Regelmässige Information der IG- Mitglieder 
  • Festlegung der Arbeitsziele in Zusammenarbeit mit dem Vorstand
  • Verfassung des Jahresberichtes für die Mitgliederversammlung

7.5  Sekretär
Der Sekretär wird aus dem Vorstand am Jahrestreffen für 2 Jahre von den aufgelisteten Mitgliedern gewählt. Wiederwahl ist möglich

7.5.1 Aufgaben des Sekretärs

  • Versenden und Archivieren der Sitzungsprotokolle 
  • Korrespondenz mit Dritten
  • Erstellung und Aktualisierung der Adresslisten (Vorstand und Mitglieder)
  • Verschicken der Einladungen und Traktanden
  • Verwaltung des Informationsflusses zwischen IG und SASRO

8.  Jahrestreffen der IG-Mitglieder

  • Das Jahrestreffen findet einmal jährlich im Rahmen des SASRO Kongresses statt
  • Es wird vom IG-Vorstand einberufen
  • Die Einladung wird ca. vier Wochen im Voraus mit den Traktanden an allen aufgelisteten IG-Mitglieder versandt

Für eine bessere Verständlichkeit wird in diesem Reglement die männliche Form verwendet, gemeint sind jedoch beide Geschlechter

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